
Die Schuldenbremse
Im Jahr 2009 wurde in Deutschland die Schuldenbremse als Reaktion auf die globale Finanzkrise ins Grundgesetz aufgenommen. Damals lag der deutsche Schuldenstand bei über 80 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – ein historischer Höchstwert. In den folgenden Jahren konnte Deutschland dank einer stabilen konjunkturellen Entwicklung und solider Haushaltsführung den Schuldenstand bis 2019 wieder unter die Maastricht-Grenze von 60 % des BIP senken.
Diese günstige Ausgangslage ermöglichte während der Corona-Pandemie eine expansive Finanzpolitik. Der Staat nahm Schulden in dreistelliger Milliardenhöhe auf, um Arbeitsplätze zu sichern, Unternehmen zu stützen und Konjunkturprogramme für die Zeit nach der Pandemie zu finanzieren. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde die Schuldenbremse in den Jahren 2020 und 2021 unter Berufung auf eine außergewöhnliche Notsituation ausgesetzt.
Auch die ab Ende 2021 regierende Ampelkoalition war mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert: die Zeitenwende in der Sicherheitspolitik, die Energiekrise, die Transformation hin zur Klimaneutralität u.v.m. führten zu einem hohen Finanzbedarf. Um die Schuldenbremse formal einzuhalten, wurden zahlreiche Ausgaben über sogenannte Sondervermögen abgewickelt. Dennoch blieb die Haushaltslage angesichts mehrerer Krisen angespannt. Die politische Auseinandersetzung um die erneute Aussetzung der Schuldenbremse führte schließlich zum Bruch der Koalition.
Im März 2025, nach der Bundestagswahl, beschloss der alte Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eine Reform der Schuldenbremse. Zentrales Element war die Einrichtung eines schuldenfinanzierten Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen.
Die alten Regelungen der Schuldenbremse in ihrer ursprünglichen Form stehen im Fokus des vierten Teils der Materialsammlung zur Staatsverschuldung.
2 Arbeitsblätter: Was ist die Schuldenbremse und ist sie notwendig?
fürworter die Wirkung der Schuldenbremse loben, sehen Kritiker mehr Schaden als Nutzen.
Zwei Arbeitsblätter beschäftigen sich mit den Grundlagen der Schuldenbremse, ihrer Ausgestaltung sowie der Frage, ob eine Regel zur Begrenzung der Schulden überhaupt erforderlich ist.
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