Der Sozialstaat

Deutschland gilt als ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Diese Prinzipien sind in unserer Verfassung, dem Grundgesetz verankert. Die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland garantiert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass jeder das Recht hat, vor Gericht seine Rechte zu verteidigen. Erst dadurch wird ein demokratisches und soziales Gemeinwesen möglich.

In Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass Deutschland auch ein sozialer Rechtsstaat ist. Die Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden durch den Staat geschützt. Gleichzeitig dient staatliches Handeln dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit und Sicherheit. Zu diesem Zweck ist die Marktwirtschaft keine Laisser-faire-Wirtschaft, sondern eine sozial gelenkte, deren Wettbewerbsordnung verhindern soll, dass die Bürger durch mächtige Unternehmen ausgebeutet werden. Der Wettbewerb soll sich am Wohl der Verbraucher orientieren.

Darüber hinaus versucht der Staat soziale Gerechtigkeit über das Steuersystem herzustellen. Soziale Sicherheit wird über die Sozialversicherungssysteme gewährleistet, damit die Bürger im Krankheitsfall, im Alter oder bei Arbeitslosigkeit unterstützt werden. Arbeitsschutz, Mitbestimmung oder Mindestlohn-Gesetze sind weitere Bausteine des Sozialen, die unseren Sozialstaat kennzeichnen.

Für alle Bürger, die sich dennoch aus verschiedenen Gründen ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können, zahlt der Staat das Bürgergeld, bzw. deren Angehörigen das Sozialgeld. Weitere sozial motivierte Transferleistungen sind Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld u.v.m.

Viele staatliche Funktionen, die der Staat bereitstellt, entfalten soziale Wirkungen z.B. das Bildungssystem zur Herstellung von Chancengerechtigkeit, innere und äußere Sicherheit, Infrastruktur, Kultur etc.

Acht Schaubilder zu verschiedenen Aspekten des Sozialstaats vermitteln einen schnellen Überblick über die Sozialversicherungen, das Bürgergeld, Hilfebedürftige in unserer Gesellschaft oder Mindestlohnregelungen.

 

 

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