Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro?

Erste Erkenntnisse aus der Pandemie legen nahe, dass der Niedriglohnsektor die Auswirkungen der Pandemie besonders stark zu spüren bekommen hat. Dabei waren es vor allem Berufsgruppen wie PaketzustellerInnen, VerkäuferInnen, Erntehelfer-Innen. PflegerInnen, die buchstäblich den Laden am Laufen gehalten haben. Andere niedrig entlohnte Minijobs wurden von heute auf morgen gekündigt. Außerdem haben die Menschen im Niedriglohnsektor in der Regel wenig Rücklagen für Krisenzeiten.

Gewerkschaften fordern daher, dass der Mindestlohn angehoben werden solle auf 12 Euro. Das würde nicht nur der Armut vorbeugen, sondern sei auch gut für den Aufschwung nach der Krise, weil die Kaufkraft dadurch gestärkt würde. Arbeitgeber hingegen verweisen auf die Belastungen der Betriebe durch die Corona-Krise. Unternehmen, die selbst am Rande der Insolvenz stünden, könnten keine Lohnstei-gerung von mehr als 25 % für einfache Dienstleistungen verkraften.

Die Materialien ermöglichen eine schülergerechte Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Mindestlohns sowie mit den Argumenten pro und contra einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro.

 

4 Arbeitsblätter inkl. Rollenspiel zum Mindestlohn

Im Rahmen der vier Arbeitsblätter erwerben die Lernenden grundlegende Kenntnisse über den Mindestlohn als gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland. Sie setzen sich mit den wichtigsten Argumenten auseinander, die vor 2015 für bzw. gegen die Einführung des Mindestlohns 2015 gesprochen haben. Die Mindestlohnkommission evaluiert in regelmäßigen Abständen, wie sich der Mindestlohn auf den Arbeitsmarkt, die Unternehmen und die Einkommen im Niedriglohnsektor auswirken. Die SuS informieren sich über die Ergebnisse der Arbeit der Mindestlohnkommission und fassen diese zusammen. Abschließend erörtern Sie im Rahmen eines Rollenspiels aus verschiedenen Perspektiven, ob der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden sollte oder nicht.

 

Schaubild: Entwickung des Mindestlohns

Im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt. Sechs Jahre später beträgt er genau einen Euro mehr: 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 soll er auf 9,60 Euro erhöht werden und bis zum 1. Juli 2022 schrittweise auf 10,45 Euro steigen. Erarbeitet werden die jeweiligen Anpassungsschritte von der Mindestlohnkommission, in der Vertreter der Arbeitgber, der Gewerkschaften und der Wissenschaft sitzen. Dabei orientiert sich die Mindestlohnkommission an der durchschnittlichen Entwicklung der Tariflöhne.

 

 

 

 

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