Das Stabilitätsgesetzt von 1967

Konjunkturpakete, Beschäftigungsförderung und wirtschaftspolitische Eingriffe gehören mittlerweile zum wirtschaftspolitischen Alltag. Doch das war nicht immer so. Vor dem so genannten Stabilisierungsgesetz von 1967 sah die wirtschaftspolitische Grundordnung der Sozialen Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard keine Stabilisierungsmaßnahmen des Staates vor.

Das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ fordert, dass die Wirtschaftspolitik darauf ausgerichtet wird, ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht zu erzielen. Vier Ziele werden dabei genannt, die nach Möglichkeit gleichermaßen erreicht werden sollten: ein angemessenes, stetiges Wirtschaftswachstum, stabile Preise, ein hoher Beschäftigungsgrad sowie ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht.

Diese vier Ziele, auch als magisches Viereck bekannt, beeinflussen sich gegenseitig. Sie können sich wechselseitig fördern (Zielkongruenz), neutral zueinander sein (Zielneutralität) oder aber auch im Konflikt miteinander stehen (Zielkonflikt).

Seit 1967 haben sich weitere Ziele informell zum magischen Viereck gesellt: eine ausgewogene Einkommensverteilung, Nachhaltigkeit sowie solide Staatsfinanzen.

Die vorliegenden Materialien enthalten fünf Schaubilder mit aktuellem Zahlenmaterial zu den vier Zielen des magischen Vierecks. Zusätzlich gibt es zu den einzelnen Schaubildern Vorschläge für Arbeitsaufträge mit Lösungen.

 



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