Finanzaufsicht, Mindestschutz, Einlagensicherung
Es kommt relativ selten vor. Doch wenn es dann mal passiert, sind die Kunden und Anleger beunruhigt: Eine Bankenpleite mit einigen Millionen an anvertrauten Kundengeldern hat eine andere Dimension als wenn der Kiosk um die Ecke schließen muss. Am 09. April 2008 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Weserbank in Bremerhaven geschlossen und beim Amtsgericht Bremerhaven Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Was passiert jetzt mit den Geldern der Kunden? Werde sie ihr Erspartes wieder sehen? Ein Arbeitsblatt und Chart beschäftigen sich mit der Finanzaufsicht, gesetzlichem Mindestschutz und Einlagensicherungsfonds in Deutschland.
Chart: Einlagensicherungsfonds in Deutschland
Einlagensicherungsfonds sind freiwillige Sicherungssysteme der Banken zum Schutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz. Neben den freiwilligen Sicherungssystemen gibt es eine gesetzliche Mindestabsicherung, die durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgewickelt wird. Die freiwilligen Sicherungssysteme der Banken sind der Einlagensicherungsfonds privater Banken, der Einlagensicherungsfonds öffentlicher Banken, der Haftungsverbund der Sparkassenfinanzgruppe und der Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Das Chart gibt einen Überblick über gesetzliche Mindestabsicherung und freiwillige Einlagensicherungsfonds der Banken.
Arbeitsblatt: Wenn Banken Pleite gehen ...
Frau Meier lebt seit über 30 Jahren in Bremerhaven und ist seit mehr als 20 Jahren Kundin der Weserbank. Am 09.April 2008 erlebt sie eine böse Überraschung. Als sie bei der Bank ankommt, steht sie vor verschlossenen Türen. Stattdessen erfährt sie über einen Aushang vor der Bank, dass die Weserbank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossen wurde. Frau Meier ist sehr beunruhigt, weil sie sich fragt, was mit ihrem bei der Bank angelegten Geld passiert und ob sie es je wieder sieht. Im Rahmen des Arbeitsblattes gehen die Schüler in Form einer Internetrecherche sowie einer Textauswertung der Frage nach, welche Möglichkeiten Frau Meier hat, entschädigt zu werden, sofern die Weserbank die Kundengelder nicht zurückzahlen kann. Sie beschäftigen sich außerdem mit der Frage, welche Rolle eine Finanzaufsicht für das Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte spielen kann.
Bezugsmöglichkeiten des Arbeitsblatts
Dieses Arbeitsblatt können Sie wie folgt beziehen:
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